Auf dieser Seite findet Ihr alle Infos zu:
Mitgliederzahl
Veranstaltungen fürs laufende Angeljahr
Mitgliedsbeiträge und Angelkartenpreise
Vereins-Satzung
Mitgliederhistorie
Mitgliederstand per 31.12.2017: 126 Sportfreundinnen und
Sportfreunde
Veranstaltungsplan 2019
des Anglervereins „Ländchen Rhinow e.V.“
Liebe Sportfreunde,
nach eingehender Beratung im Vorstand unseres Vereines bieten wir unseren Sportfreundinnen und Sportfreunden folgende Veranstaltungen an und bitten um rege Teilnahme.
13.01.2019 09.00 Uhr Jahreshauptversammlung
im Saal der Grundschule Rhinow
(Schulspeisung)
26.01.2019 09.00 – 11.00 Uhr Nachkassierung Beitrag und Angelkarten
für das Jahr 2019
im ZWEIRAD-SHOP M. Faderl
Ernst-Thälmann-Str. 41 ; 14728 Rhinow
23.03.2019 Skat- u. Würfelabend im Saal vom „Moonlight“
18.00 Uhr Beginn Skat
19.00 Uhr Beginn Würfeln
Unkostenbeitrag: 3,50 €
02.06.2019 06.30 Uhr 1. Hegefischen inkl. Kinder und Jugend
Treffpunkt: Parkplatz/ Mittelstraße
07.07.2019 06.30 Uhr 2. Hegefischen inkl. Kinder und Jugend
Treffpunkt: Parkplatz / Mittelstraße
1. Juliwoche 2019 Angeln mit den Hortkindern
Termin durch Sportfreund G. Göttling
03.08.2019 14.00 Uhr Paarangeln
Treffpunkt: Parkplatz / Mittelstraße
15.09.2019 07.00 Uhr 3. Hegefischen inkl. Kinder und Jugend
Treffpunkt: Parkplatz / Mittelstraße
12.10.2019 Kinderangeln am Rhin
Beginn: 14.00 Uhr
Alle Termine für Mitgliedsversammlungen und Beitragskassierung werden durch Aushänge bekanntgegeben!
Mitgliedsbeiträge 2019
Der Mitgliedsbeitrag für das Jahr 2019 inklusive der Angelkarte für den Rhin (von Bahnbrücke Altgarz bis zum Küdden) beträgt für:
Erwachsene 20,00€
Kinder / Jugendliche (18 Jahre) 10,00€
Angelkarten der Fischereischutzgenossenschaft Brandenburg 2018 für unsere Mitglieder
Jahreskarte Friedfisch
Jahresangelkarte Friedfisch/Raubfisch 143,50€
inkl. Nachtangelerlaubnis
Jahresangelkarte Kinder / Jugend 16,00€
Desweiteren werden Tages-, Wochen-, Monats- und Jahreskarten
ganzjährig im Zweirad-Shop Michael Faderl in Rhinow verkauft.
Dort sind auch Gäste-Angelkarten für den Rhin erhältlich.
Die Geltungsbereiche sind auf den Angelkarten angegeben.
Angaben unter Vorbehalt.
Anglerverein „Ländchen Rhinow“ e.V.
S A T Z U N G
des Anglerverein „Ländchen Rhinow“ e.V.
Artikel 1 Name und Sitz
Der Verein führt den Namen:
Anglerverein „Ländchen Rhinow“ e.V.
Er ist im Vereinsregister des Amtsgerichtes Rathenow unter
der Nr. 7 VR 2 eingetragen.
Der Sitz des Vereins ist Rhinow.
Artikel 2 Zweck
Zweck des Vereins ist die Erhaltung bzw. die Schaffung von Möglichkeiten und Voraussetzungen für alle Formen des waid- und hegegerechten Angelns, die Erhaltung und Pflege der Gewässer, die Hege der Fischbestände unter Beachtung des Tier- und Artenschutzes sowie der Natur- und Umweltschutzes im Sinne des Naturschutzes und der Landschaftspflege.
Der Zweck wird verwirklicht durch :
die Betätigung seiner Mitglieder im Umwelt-, Gewässer-, Natur- und Tierschutz.
die Hege und Pflege der Fischbestände unter besonderer Beachtung der Arterhaltung, des Artenschutzes und der Wiedereinbürgerung verschollener und abgewanderter Arten.
die Pflege und Erhaltung der im und am Gewässer beheimateten Tiere und Pflanzen sowie ihres Biotops, einschließlich der Mitwirkung der Wiederherstellung desselben.
die Heranführung der Jugend an das Angeln und ihre Betätigung in Schutzprogrammen des Gewässer-, Landschafts-, Natur- und Tierschutzes.
die Ausübung des individuellen und gemeinschaftlichen Angels als Freizeit- und Erholungssport.
Artikel 3 Gemeinnützigkeit
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die zum Zweck des Vereins fremd sind oder unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werdern.
Artikel 4 Geschäftsjahr
Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.
Artikel 5 Mitgliedschaft
Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden.
Über den Antrag entscheidet der Vorstand.
Mitgliedschaft endet:
mit dem Tod des Mitglieds
durch Austrittserklärung, gerichtet an den Vorstand
bei nicht ordnungsgemäßer und termingerechter Entrichtung des Mitgliedsbeitrages
durch Ausschluß aus dem Verein.
Ein Mitglied, das in erheblichem Maß gegen die Vereinsinteressen verstoßen hat, kann durch Beschluß des Vorstandes aus dem Verein ausgeschlossen werden.
Artikel 6 Rechte und Pflichten
Jedes Mitglied hat das Recht auf Unterstützung und Förderung im Rahmen der Satzung des Vereins.
Jedes Mitglied hat das Recht, ab vollendetem 14. Lebensjahr zu wählen und gewählt zu werden.
Jedes Mitglied hat die Pflicht, die Satzung einzuhalten und den festgelegten Mitgliedsbeitrag zu dem vom Vorstand festgelegten Termin ordnungsgemäß zu entrichten.
Artikel 7 Organe
Die Organe des Vereins sind:
der Vorstand
die Mitgliederversammlung
Artikel 8 Der Vorstand
Der Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem Schatzmeister. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder vertreten.
Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von 3 Jahren gewählt. Er bleibt im Amt, bis eine Neuwahl erfolgt. Scheidet ein Mitglied des Vorstandes während der Amtsperiode aus, wählt der Vorstand ein Ersatzmitglied für den Rest der Amtsdauer des ausgeschiedenen Vorstandsmitgliedes.
Artikel 9 Die Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung ist jährlich vom Vorstand unter Einhaltung einer Einladungsfrist von 2 Wochen durch Einladung einzuberufen. Dabei ist die vom Vorstand festgesetzte Tagesordnung mitzuteilen.
Die Mitgliederversammlung hat insbesondere folgende Aufgaben:
Genehmigung des Finanzplanes
Entgegennahme des Rechenschaftsberichtes des Vorstandes und dessen Entlastung
Festsetzung der Höhe des Mitgliederbeitrages
Beschlüsse über Satzungsänderung und Vereinsauflösung
Beschlüsse über eingebrachte Anträge
Beschlüsse über die Berufung eines Mitgliedes gegen seinen Ausschluß durch den Vorstand.
Der Vorstand hat unverzüglich eine Mitgliederversammlung einzuberufen, wenn das Vereinsinteresse es erfordert oder wenn mindestens 25% des Mitglieder die Einberufung schriftlich unter Angaben des Zwecks der Gründe fordern.
Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll aufzunehmen, das vom Versammlungsleiter und dem Protokollführer zu unterzeichnen ist.
Artikel 10 Mitgliedsbeiträge
Die Mitgliedsbeiträge sind Jahresbeiträge und jeweils im 1. Quartal eines Jahres im voraus fällig. Die Höhe des Jahresbeitrages richtet sich nach Festlegeung der Mitgliedsversammlung.
Artikel 11 Auflösung des Vereins und Anfall des Vereinsvermögens
Bei Auflösung oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an den SV "1885Rhinow/Großderschau" e.V., der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.
Artikel 12 Inkrafttreten
Diese Satzung wurde auf der Mitgliederversammlung am 06.01.2009 beschlossen und
tritt mit Beschlußfassung in Kraft.
Unterschriften:
Die Mitliederentwicklung nach 1990
Jahr | Gesamt | Erwachsene | Kinder / Jugend |
1991 | 139 | ? | ? |
1992 | ? | ? | ? |
1993 | 150 | 138 | 12 |
1994 | 158 | 147 | 11 |
1995 | 157 | 144 | 13 |
1996 | 151 | 138 | 13 |
1997 | 153 | 141 | 12 |
1998 | 150 | 137 | 13 |
1999 | 137 | 130 | 7 |
2000 | 132 | 121 | 11 |
2001 | 122 | 112 | 10 |
2002 | 121 | 111 | 10 |
2003 | 116 | 107 | 9 |
2004 | 115 | 105 | 10 |
2005 | 109 | 99 | 10 |
2006 | 107 | 96 | 11 |
2007 | 105 | 96 | 9 |
2008 | 102 | 98 | 6 |
2009 | 103 | 98 | 5 |
2010 | 114 | 110 | 4 |
2011 | 110 | 108 | 2 |
2012 | 109 | 107 | 2 |
2013 | 106 | 105 | 1 |
2014 | 108 | 108 | 0 |
2015 | 121 | 118 | 3 |
2016 | 120 | 112 | 8 |
2017 | 126 | 118 | 8 |
2018 | 212 | 113 | 8 |