Anglerverein Rhinow
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Auf dieser Seite findet Ihr alle Infos zu:

  1. Mitgliederzahl

  2. Veranstaltungen fürs laufende Angeljahr

  3. Mitgliedsbeiträge und Angelkartenpreise

  4. Vereins-Satzung

  5. Mitgliederhistorie

 

Mitgliederstand per 31.12.2017:                       126 Sportfreundinnen und
                                                                                     Sportfreunde 

 

 

Veranstaltungsplan 2019

des Anglervereins „Ländchen Rhinow e.V.“

 

Liebe Sportfreunde,

 

nach eingehender Beratung im Vorstand unseres Vereines bieten wir unseren Sportfreundinnen und Sportfreunden folgende Veranstaltungen an und bitten um rege Teilnahme.

 

 

13.01.2019   09.00 Uhr                Jahreshauptversammlung
                                                          im Saal der Grundschule Rhinow

                                                                                      (Schulspeisung)

 

 

26.01.2019   09.00 – 11.00 Uhr  Nachkassierung Beitrag und Angelkarten
                                                         für das Jahr 2019
                                                         im ZWEIRAD-SHOP M. Faderl
                                                         Ernst-Thälmann-Str. 41 ; 14728 Rhinow

 

23.03.2019                                   Skat- u. Würfelabend                                                                                                      im Saal vom „Moonlight“

                       18.00 Uhr                Beginn Skat

                       19.00 Uhr                Beginn Würfeln

                                                                                 Unkostenbeitrag: 3,50 €

 

02.06.2019   06.30 Uhr               1. Hegefischen inkl. Kinder und Jugend
                                                        Treffpunkt:  Parkplatz/ Mittelstraße

 

 

07.07.2019   06.30 Uhr               2. Hegefischen inkl. Kinder und Jugend
                                                        Treffpunkt:  Parkplatz / Mittelstraße

 

 1. Juliwoche 2019                      Angeln mit den Hortkindern
                                                        Termin durch Sportfreund G. Göttling

 

03.08.2019   14.00 Uhr               Paarangeln
                                                                                  Treffpunkt:  Parkplatz / Mittelstraße



15.09.2019    07.00 Uhr              3. Hegefischen inkl. Kinder und Jugend
                                                                                 Treffpunkt:  Parkplatz / Mittelstraße

 

 

12.10.2019                                   Kinderangeln am Rhin
                                                                                       Beginn: 14.00 Uhr

 

 

 

 

Alle Termine für Mitgliedsversammlungen und Beitragskassierung werden durch Aushänge bekanntgegeben!

 

 


 

Mitgliedsbeiträge 2019

Der Mitgliedsbeitrag für das Jahr 2019 inklusive der Angelkarte für den Rhin (von Bahnbrücke Altgarz bis zum Küdden) beträgt für:

Erwachsene                                                                20,00€

Kinder / Jugendliche (18 Jahre)                               10,00€
                 

 

Angelkarten der Fischereischutzgenossenschaft Brandenburg 2018 für unsere Mitglieder

Jahreskarte Friedfisch

Jahresangelkarte Friedfisch/Raubfisch                143,50€
inkl. Nachtangelerlaubnis

Jahresangelkarte Kinder / Jugend                          16,00€

 

Desweiteren werden Tages-, Wochen-, Monats- und Jahreskarten
ganzjährig im Zweirad-Shop Michael Faderl in Rhinow verkauft.
Dort sind auch Gäste-Angelkarten für den Rhin erhältlich.

 

 

 

Die Geltungsbereiche sind auf den Angelkarten angegeben.

Angaben unter Vorbehalt.

 


 Anglerverein „Ländchen Rhinow“ e.V.

 

S A T Z U N G

 

des Anglerverein „Ländchen Rhinow“ e.V.

 

Artikel 1 Name und Sitz

 

  1. Der Verein führt den Namen:

    Anglerverein „Ländchen Rhinow“ e.V.

    Er ist im Vereinsregister des Amtsgerichtes Rathenow unter
    der Nr. 7 VR 2 eingetragen.

  2. Der Sitz des Vereins ist Rhinow.

 

Artikel 2 Zweck

 

Zweck des Vereins ist die Erhaltung bzw. die Schaffung von Möglichkeiten und Voraussetzungen für alle Formen des waid- und hegegerechten Angelns, die Erhaltung und Pflege der Gewässer, die Hege der Fischbestände unter Beachtung des Tier- und Artenschutzes sowie der Natur- und Umweltschutzes im Sinne des Naturschutzes und der Landschaftspflege.

 

Der Zweck wird verwirklicht durch :

 

  • die Betätigung seiner Mitglieder im Umwelt-, Gewässer-, Natur- und Tierschutz.

  • die Hege und Pflege der Fischbestände unter besonderer Beachtung der Arterhaltung, des Artenschutzes und der Wiedereinbürgerung verschollener und abgewanderter Arten.

  • die Pflege und Erhaltung der im und am Gewässer beheimateten Tiere und Pflanzen sowie ihres Biotops, einschließlich der Mitwirkung der Wiederherstellung desselben.

  • die Heranführung der Jugend an das Angeln und ihre Betätigung in Schutzprogrammen des Gewässer-, Landschafts-, Natur- und Tierschutzes.

  • die Ausübung des individuellen und gemeinschaftlichen Angels als Freizeit- und Erholungssport.

 

Artikel 3 Gemeinnützigkeit

 

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die zum Zweck des Vereins fremd sind oder unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werdern.

 

Artikel 4 Geschäftsjahr

 

Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.

 

Artikel 5 Mitgliedschaft

 

  1. Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden.

  2. Über den Antrag entscheidet der Vorstand.

  3. Mitgliedschaft endet:

  • mit dem Tod des Mitglieds

  • durch Austrittserklärung, gerichtet an den Vorstand

  • bei nicht ordnungsgemäßer und termingerechter Entrichtung des Mitgliedsbeitrages

  • durch Ausschluß aus dem Verein.

  1. Ein Mitglied, das in erheblichem Maß gegen die Vereinsinteressen verstoßen hat, kann durch Beschluß des Vorstandes aus dem Verein ausgeschlossen werden.

Artikel 6 Rechte und Pflichten

 

  1. Jedes Mitglied hat das Recht auf Unterstützung und Förderung im Rahmen der Satzung des Vereins.
    Jedes Mitglied hat das Recht, ab vollendetem 14. Lebensjahr zu wählen und gewählt zu werden.

  2. Jedes Mitglied hat die Pflicht, die Satzung einzuhalten und den festgelegten Mitgliedsbeitrag zu dem vom Vorstand festgelegten Termin ordnungsgemäß zu entrichten.

Artikel 7 Organe

 

Die Organe des Vereins sind:

 

  1. der Vorstand

  2. die Mitgliederversammlung

Artikel 8 Der Vorstand

 

  1. Der Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem Schatzmeister. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder vertreten.

  2. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von 3 Jahren gewählt. Er bleibt im Amt, bis eine Neuwahl erfolgt. Scheidet ein Mitglied des Vorstandes während der Amtsperiode aus, wählt der Vorstand ein Ersatzmitglied für den Rest der Amtsdauer des ausgeschiedenen Vorstandsmitgliedes.

 

Artikel 9 Die Mitgliederversammlung

 

  1. Die Mitgliederversammlung ist jährlich vom Vorstand unter Einhaltung einer Einladungsfrist von 2 Wochen durch Einladung einzuberufen. Dabei ist die vom Vorstand festgesetzte Tagesordnung mitzuteilen.

  2. Die Mitgliederversammlung hat insbesondere folgende Aufgaben:

  • Genehmigung des Finanzplanes

  • Entgegennahme des Rechenschaftsberichtes des Vorstandes und dessen Entlastung

  • Festsetzung der Höhe des Mitgliederbeitrages

  • Beschlüsse über Satzungsänderung und Vereinsauflösung

  • Beschlüsse über eingebrachte Anträge

  • Beschlüsse über die Berufung eines Mitgliedes gegen seinen Ausschluß durch den Vorstand.

 

  1. Der Vorstand hat unverzüglich eine Mitgliederversammlung einzuberufen, wenn das Vereinsinteresse es erfordert oder wenn mindestens 25% des Mitglieder die Einberufung schriftlich unter Angaben des Zwecks der Gründe fordern.

  2. Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll aufzunehmen, das vom Versammlungsleiter und dem Protokollführer zu unterzeichnen ist.

Artikel 10 Mitgliedsbeiträge

 

Die Mitgliedsbeiträge sind Jahresbeiträge und jeweils im 1. Quartal eines Jahres im voraus fällig. Die Höhe des Jahresbeitrages richtet sich nach Festlegeung der Mitgliedsversammlung.

Artikel 11 Auflösung des Vereins und Anfall des Vereinsvermögens

 

Bei Auflösung oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an den SV "1885Rhinow/Großderschau" e.V., der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.

Artikel 12 Inkrafttreten

 

Diese Satzung wurde auf der Mitgliederversammlung am 06.01.2009 beschlossen und
tritt mit Beschlußfassung in Kraft.

 

 Unterschriften:

 


 

 

Die Mitliederentwicklung nach 1990

 

Jahr

Gesamt

Erwachsene

Kinder / Jugend

1991

139

?

?

1992

?

?

?

1993

150

138

12

1994

158

147

11

1995

157

144

13

1996

151

138

13

1997

153

141

12

1998

150

137

13

1999

137

130

7

2000

132

121

11

2001

122

112

10

2002

121

111

10

2003

116

107

9

2004

115

105

10

2005

109

99

10

2006

107

96

11

2007

105

96

9

2008

102

98

6

2009

103

98

5

2010

114

110

4

2011

110

108

2

 2012

109

 107

 2

2013

 106

 105

 1

 2014

108

 108

 0

 2015

 121

 118

 3

2016

120

112

8

2017

126

118

8

2018

 
212
 
113

 8

 

 

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